Was für eine magere, nichts sagende Antwort des VDH auf mein Anliegen bez. Hundesteuer u.a.

Was für eine magere, nichts sagende Antwort des VDH auf mein Anliegen bez. Hundesteuer u.a.

  1. Mein Anschreiben / Anliegen an den VDH

Sehr geehrter Herr Kopernik,

ich beschäftige mich gerade mit der Hundesteuer, weil die für mich zuständige Gemeinde Boxberg die Steuer für den Ersthund von bisher 54.-Euro auf 90.-Euro angehoben hat und bei jedem weiteren Tier von 108.- auf 180.-Euro. Ich frage mich, ob so eine Erhöhung überhaupt rechtlich möglich ist. Dabei stieß ich auf die 2012 eingereichte Klage von RA Vitt vor dem Europäischen Gerichtshof, die ja auf sehr mysteriöse Weise endete. Bei dem Bericht darüber stand noch folgendes: „Auch VDH-Sprecher Udo Kopernik wettert gegen die Hundesteuer: „Es ist eine große Ungerechtigkeit, dass Hunde einer Steuer unterliegen und andere Haustiere nicht.“ Der VDH, der Deutsche Tierschutzbund, die Zeitschrift „Dogs“ und der Verein Tasso unterstützen deshalb Vitts Klage mit der Initiative „Stoppt die Hundesteuer“.

Die Hundesteuer ist ein Anachronismus aus vergangenen Jahrhunderten und hat sich nur deshalb gehalten, weil sich die Städte in Finanznöten befinden“, erklärt Verbandssprecher Kopernik. Die Kosten stünden in keiner Relation mehr zum Aufwand und dem Nutzen, den Hunde verursachten. Das zeige schon die Tatsache, „dass Hundehaltung mittlerweile mehr kostet als der Winterdienst oder die Straßenreinigungen“.
Manche Kritiker stellen sogar die Frage, ob Hundehaltung überhaupt mit Abgaben belastet werden sollte. Sie führen Studien an, wonach Haustiere – und speziell Hunde, die als Co-Therapeuten eingesetzt werden – gesundheitsfördernd auf den Menschen wirken. Dadurch würden dem Gesundheitssystem Milliardenausgaben erspart.
Und noch ein Argument spricht gegen die Hundesteuer: Sie ist ein sehr deutsches Phänomen. Viele Länder kennen diese Steuer gar nicht.
Kopernik erinnert sich an japanische Journalisten, die sich die Steuer bei einem Besuch in Deutschland von ihm erklären ließen. „Die waren überrascht, was für ein perfektionistisches System wir da entwickelt haben“, erinnert sich der Verbandssprecher.“

Herr Kopernik, mich würde interessieren, wie der aktuelle Stand in dieser Angelegenheit ist und warum der mächtigste Hundeverband nicht selbst in die Gänge kam/kommt und klagte/klagt? Der VDH hätte doch die richtigen Anwälte und das nötige Kleingeld dafür. Und warum nutzt der VDH nicht die Macht von 8 Millionen Hundebesitzern und ihren Familienangehörigen, um Druck auf die politischen Parteien auszuüben. Jede Partei müsste sich doch um so eine große Wählerschar wie uns Hundebesitzer schlagen – oder?  In 2 Jahren sind wieder Bundestagswahlen.

Ich habe Ihnen mein Schreiben an die Stadt Boxberg beigefügt. Finden Sie es okay oder haben Sie Verbesserungen für mich auf Lager?

Über ein zweites Problem, wo man mir schon teilweise von Seiten des VDH erfolgreich geholfen hat,  würde ich mich gerne mit Ihnen austauschen. Ich züchte seit bald 30 Jahren Langhaar Schäferhunde, früher waren es ja Mischlinge, da uns der SV blockiert und vernichtet hatte, und jetzt, seit er sie wieder anerkennt, züchte ich sie im RSV 2000. Ich war zu stolz, sie im SV zu züchten, der uns über so viele Jahre unterdrückt hatte. Meine Zucht ist seit Anfang an bei meiner Heimatgemeinde Boxberg angemeldet und ich zahle als Züchter die sog. Zwingersteuer, den doppelten Hundesteursatz für 4 Stammhunde und ihre Welpen. Da ich barfe und legal keine Schlachtabfälle bei den Schlachtbetrieben und -höfen mehr erhielt, musste ich beim Veterinäramt eine entsprechende Erlaubnis beantragen. 2 Veterinäre erschienen und überprüften, ob ich über getrennte Kühltruhen für menschliche Lebensmittel und Tiernahrung, 2 Waschbecken, eine leicht zu reinigende Schneide-/Zerlegefläche etc. verfüge. Danach musste ich 220 Euro bezahlen und bekam die Erlaubnis. 

Bei ihrem Besuch bzw. bei der Bearbeitung der Schlachtabfälleabholerlaubnis stellten die Veterinäre jedoch fest, dass ich ja als Züchter über mindestens 3 Hunde verfüge und somit als gewerbsmäßiger Züchter zu überprüfen sei. Das kostete mich weitere 380 Euro und ich durfte bis zum Abschluss des Verfahrens keinen Wurf machen, ansonsten wäre eine Geldstrafe fällig. Es dauerte wegen Überarbeitung und fehlendem Personal über ein halbes Jahr und zum ersten Mal in meinem Leben musste ich als pensionierter Kriminalhauptkommissar sogar ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerberegister vorlegen, was weiteres unnötiges Geld kostete. Die „To Do Liste“ muss in Deutschland eben  unter allen Umständen abgearbeitet werden, es gibt nichts Wichtigeres. Wenn man 3 Hunde und mehr oder 3 Würfe im Jahr habe, wäre man gewerbsmäßiger Züchter. Das war für mich bisher immer eine Beleidigung. In 30 Jahren Schäferhundezucht habe ich Stand heute 20 Würfe gehabt, Carmen bei den Kleinspitzen in 10 Jahren Stand heute 7 Würfe. Bei 3 Würfen im Jahr hätte ich ja nichts dagegen, aber 3 Hunde? Jeder verantwortungsvolle Hobbyzüchter schiebt ja seine Althunde nicht ab, wenn sie mit spätestens 8 Jahren aus der Zucht gehen. Also hat man ja schnell 3 Hunde zu Hause. Zudem zählen auch Hunde dazu, die es nicht in die Zucht schaffen, aber gebär-oder deckfähig sind oder 8jährige Hunde, die biologisch noch decken oder aufnehmen könnten. Das kann einfach nicht sein.

Meine Zuchtstätte wurde ja in der Vergangenheit bereits von verschiedenen Zuchtbeauftragten überprüft, zuletzt von der RSV 2000 Zuchtbeauftragten abgenommen und bei jedem Wurf besucht sie mich und nimmt den Wurf ab, begutachtet dabei die Aufzuchtbedingungen und den Zustand der Hündin und ihrer Welpen. Was hat der VDH bei der Einführung dieser unsinnigen Doppelbestimmung dagegen unternommen? 

Ich werde den Vorgang unserem Ministerpräsidenten Kretschmann melden, der sich den Abbau der Bürokratie auf die Fahnen geschrieben hat. Wenn man trotz Personalmangel und Arbeitsüberlastung der Arbeit von anerkannt seriösen VDH Vereinen und ihren Zuchtwarten mißtraut und einen Züchter überprüfen muss, der seit bald 30 Jahren unter Verbandskontrolle züchtet, dann stimmt doch etwas nicht mehr bei uns – oder?

Übrigens habe ich die Zuchterlaubnis erhalten mit einem Berg von Vorschriften, die ich über den RSV Vorsitzenden Dr. Raisser an den VDH schickte. Von dort erhielt ich passende Antworten von Fachleuten, die ich mit meinem Widerspruch an das Veterinäramt schickte. Die knickten daraufhin ein und beließen es bei den normalen Gesundheitsüberprüfungen wie HD, ED usw. Hier zeigte sich für mich fehlende Kompetenz, es wurde einfach etwas abgeschrieben/kopiert und verschickt. Ich hatte so eine Wut und habe Widerspruch gegen die Kostenbescheide eingelegt. Da zwei Vorgänge mit einem Besuch erledigt wurden sehe ich nicht ein, über 600 Euro dafür zu bezahlen. Das Ganze wird nun vom Regierungspräsidium geprüft.

Warte gespannt auf Ihre Antworten. Wünsche Frohe Weihnachten und ein Gutes Neues Jahr 2024.

Hilmar Nied

Die Antwort des VDH, auf die ich gespannt gewartet hatte und die doch sehr ernüchternd ausfiel:

Sehr geehrter Herr Nied,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir mit großem Interesse zur Kenntnis genommen haben. Auch wir beobachten regelmäßig die Entwicklung, was die Hundesteuer betrifft, müssen uns aber derzeit und aus aktuellem Anlass auf rechtliche Maßnahmen gegen die neu gefasste TierSchHundV und deren Auslegung konzentrieren. Ihnen selbst konnten wir in diesem Zusammenhang ja bereits behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Bartscherer

Geschäftsführer  Justiziar (Assessor iur.)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert