Hundesteuer endlich abschaffen!

Hundesteuer endlich abschaffen!

Folgenden Brief habe ich an die Bürgermeisterin von Boxberg geschrieben. Ich gebe ihn Euch z.K., damit auch Ihr über die Einführung der Hundesteuer informiert seid und die Argumente kennt, dass sie schon lange keine Berechtigung mehr hat.

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

trotz der unfreundlichen Hundesteuererhöhung ein freundliches Hallo aus Unterschüpf von einem großen Hundefreund, der die Nase endgültig voll hat von dieser ungerechtfertigten, unfairen und unmoralischen Hundesteuer. Hunde liegen mir jetzt schon 66 Jahre lang am Herzen. Es fing mit einem weißen Mittelspitz im Alter von etwa 2 Jahren in der Jakob-Reichert-Strasse in Boxberg an, wo ich als Hausgeburt zur Welt kam und fand seine Fortsetzung mit der Schäferhündin Asta, die ich zu meinem 4. Geburtstag auf dem Herrenberg 175 jetzt Panoramaweg 4 in Wölchingen geschenkt bekam und die mich 16 Jahre lang durch meine Kinder- und Jugendzeit begleitete. Aus meinem Wunsch Diensthundeführer bei der Polizei zu werden, wurde leider aus Wohnungsgründen in Ludwigsburg nichts, auch zog ich die Arbeit bei der Kriminalpolizei die der Schutzpolizei vor.

Dafür gründete ich den Hundeverein Bad Mergentheim, dem ich 20 Jahre lang als Vorsitzender und Hundeausbilder vorstand. Nebenbei rief ich noch die Rettungshundestaffel Bad Mergentheim ins Leben, der ich bis zu ihrer Einsatzfähigkeit als Staffelleiter vorstand, bis es mit meinen Bereitschaftszeiten bei der Kriminalpolizei nicht mehr vereinbar war. Bei Tiere helfen Menschen hatte ich als Gruppenleiter zu Spitzenzeiten 65 Mensch-Hund-Teams als Besuchshundeteams in Kindergärten, Schulen, Behinderteneinrichtungen und Seniorenheimen im Einsatz und war über 20 Jahre lang in den Grundschulen in der 2. Klasse beim Unterrichtsthema Hund zu Gast. Ich führte Seminare gegen Hundeangst und sehr viele unterschiedliche Hundeveranstaltungen durch. Es gäbe noch viel zu erzählen, aber das würde meinen langen Brief noch länger machen. Ich wollte Ihnen, ohne anzugeben, nur in Kurzform mitteilen, dass ich über ein sehr großes Wissen rund um Hunde, Hundeausbildung, Hundebeschäftigung und Hundezucht verfüge, sehr viel mit Hunden erlebt habe und deshalb weiß, von was ich schreibe.

Um was genau geht es bei meinem Brief an Sie:

– 1.Die Erhöhung der Hundesteuer von 54 auf unglaubliche 90 Euro bzw. von 108 auf 180.-Euro.

– 2 Der Wunsch auf ein eingezäuntes Auslaufgelände für Hunde, um endlich einmal die Hundesteuer für etwas Sinnvolles einzusetzen.

Ein leidiges Thema für nahezu jeden Hundebesitzer in Deutschland ist die völlig ungerechtfertigte Hundesteuer. Vielen Hundehaltern ist sie zu Recht ein Dorn im Auge. Sie empfinden sie als Frechheit. Denn neben ohnehin nicht geringen Ausgaben für Futter, Pflege, immer höher werdenden horrenden Tierarztkosten (die letzte Erhöhung hatten wir erst) und Versicherungsbeiträgen muss man als Hundebesitzer jährlich auch noch eine bestimmte Summe als Steuer für seinen Vierbeiner zahlen. Und wieviel? – das hängt schicksalshaft davon ab, wo man lebt. Jetzt wurde sie auch im verhältnismäßig günstigen Boxberg unverschämt hoch gesetzt, fast verdoppelt und da muss ich mich einfach zu Wort melden. Man kann sich doch nicht einfach mit Hundekotbeseitigungskosten und Vergleichen zu anderen Städten und Gemeinden herausreden und diese Erhöhung rechtfertigen.

Ich habe es erst zufällig beim Nachlesen der FN erfahren, da ich weder über eine Tageszeitung noch über das Amtsblatt verfüge. Ich musste diesen Brief einfach schreiben, weil ich nämlich glaube, dass Sie, verehrte Frau Bürgermeisterin und auch nicht die Mitglieder des Gemeinderats, um die Historie und den aktuellen Stand der Hundesteuer Bescheid wissen. Das möchte ich Ihnen gerne einmal ausführlich aufzeigen, vielleicht wäre die Entscheidung des Gemeinderates dann anders ausgefallen. Nehmen Sie sich bitte die Zeit dazu, die folgenden Seiten aufmerksam zu lesen und lassen sie diese bitte auch den Gemeinderatsmitgliedern zukommen.

Das Bundesinnenministerium meint zum Thema Hundesteuer folgendes: Die an die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb im Gemeindegebiet anknüpfende Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 Grundgesetz, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sich der Hund auch außerhalb des Gemeindegebietes aufhält (Beschluss des BVerwG vom 25.04.2013 – 9 B 41/12 -). Die Hundesteuer gehört zu den herkömmlichen Aufwandsteuern, weil das Halten eines Hundes über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht und einen Aufwand erfordert. Es kommt auch nicht auf den jeweiligen tatsächlichen Aufenthaltsort des Hundes an, sondern darauf, wo er in den Haushalt aufgenommen und damit der Aufwand im steuerrechtlichen Sinn betrieben wird. Rechtsgrundlage sind die Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze der Länder, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen. Übrigens gibt es 40 unterschiedliche Steuerarten.

Die einen (Hundebesitzer) rümpfen die Nase, für die anderen (Städte und Gemeinden) riecht es nach einem guten einträglichen Geschäft: Die Hundesteuer ist seit Jahrzehnten eine der umstrittensten Gebühren, die Kommunen erheben dürfen. Die Kämmerer verweisen gerne auf die hohen Folgekosten, etwa durch  die Hinterlassenschaften der Vierbeiner, Sozialpolitiker hingegen weisen auf die sozialen Aspekte vor allem für Ältere Menschen und Familien mit Kindern hin, wieder andere erinnern daran, dass Hunde nicht nur zum privaten Vergnügen da sind – etwa Jagdhunde, Rettungshunde, Diensthunde bei Polizei, Militär und Sicherheitsfirmen, Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, Wachhunde Hütehunde, Herdenschutzhunde usw..

Viele Hundehalter wehren sich schon seit vielen Jahren gegen diese Abgabe und bezeichnen sie als willkürlich und gesetzeswidrig. Schon lange fragen sie sich, welchen Sinn die Erhebung dieser Steuer hat und wo sie überhaupt herkommt. Die Annahme, dass die Hundesteuer Gemeinden bei der Stadtreinigung und Beseitigung von Hundekot helfen soll, ist dabei grundsätzlich falsch. Um herauszufinden, was es mit der Hundesteuer in Deutschland wirklich auf sich hat, ist eine kleine Zeitreise nötig. Begleiten Sie mich.

So gab es bereits im 15. Jahrhundert die Verpflichtung zur Abgabe des sogenannten „Hundekorns“. Bauern, die von einem Lehnsherrn abhängig waren, mussten für ihre gehaltenen Hunde eine Abgabe leisten.

Nachdem diese Abgabepflicht dann wieder verschwunden war, kam das Thema „Hundesteuer“ erst im 19. Jahrhundert wieder auf. Als Vorreiter galten hier Großbritannien, das die Hundesteuer 1796 als Luxusabgabe eingeführt hatte und Dänemark, das 1807 erstmals Hundesteuern verlangte. Im gleichen Jahr, also 1807, entschied sich die Fürstlich Isenburgische Regierung zur Erhebung der Hundesteuer in Offenbach am Main. Hundebesitzer mussten fortan einen Reichstaler pro Jahr zahlen. Mit Hunden hatte das allerdings wenig zu tun, denn die zusätzlichen Steuereinnahmen sollten vorrangig bei der Tilgung der Kriegsschulden behilflich sein.

1809 wurde die Hundesteuer in Deutschland dann erstmals als seuchenpolizeiliche Maßnahme eingeführt. Sie sollte die Hundeanzahl und dadurch die Tollwutgefahr verringern. Dabei waren die Abgaben für Hündinnen und Rüden unterschiedlich hoch, bestimmte Gruppen von Hundehaltern (z.B. Jäger, Schäfer, Nachtwächter) waren von der Erhebung der Hundesteuer ganz oder teilweise befreit.

Friedrich Wilhelm III. führte am 28. Oktober 1810 eine sogenannte „Consumptions- und Luxus-Steuer“ ein, welche nicht nur Steuern für Hunde, sondern auch für Diener und Pferde vorsah.

Der grundsätzliche Gedanke vieler Gemeinden bei der Einführung / Fortführung der Hundesteuer bestand aus mehreren Teilbereichen. Mit der Hundesteuer wurden ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie sollte dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen, die Hundezahl sollte auch gesenkt werden, um die Ausbreitung von Tollwut und auch Verletzungen durch die Vierbeiner zu verringern. Zusätzlich jedoch war es den Gemeinden wichtig, dass sich nur diejenigen einen Hund anschafften, die sich auch die Steuer leisten konnten. Hierdurch sollte sichergestellt werden, dass jeder Besitzer für den Unterhalt seines Tieres selbst aufkommen konnte.

Hundebesitzer fragen deshalb zu Recht: Und warum gibt es die Hundesteuer dann noch immer? – Die Hunde müssen doch ständig gegen Tollwut geimpft werden und wir sind ein tollwutfreies Land geworden und es gibt inzwischen so viele Hunde in Deutschland, wie noch nie? (Übrigens kostet die Impfdosis um die 4,50 Euro und beim Tierarzt werden wir aber mindestens 65 Euro los und diesen Piekser traue ich mir bedenkenlos selbst zu. Eigentlich reicht es auch alle 3 Jahre, aber wenn man verreist mit Hunden, im Hundesport oder auf Ausstellungen unterwegs ist, benötigt man eine jährliche Impfung. Sie sehen, wo wir u.a. sonst noch geschröpft werden.)

Inzwischen sind diese Grundsätze jedoch recht weit in den Hintergrund getreten. Immerhin gibt es laut einer Umfrage aus 2015 stolze 7,89 Millionen Haushalte in Deutschland, in denen ein Hund lebt. In 1,18 Millionen Haushalten leben sogar zwei Vierbeiner, während sich 0,21 Haushalte für die Haltung von drei oder mehr Hunden entschieden haben. Somit ist der Hund das beliebteste Haustier in Deutschland und liegt damit noch vor Katzen und Kleintieren.

Der Trend zum Haustier hat sich schon deutlich vor der Pandemie entwickelt, was auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen. Das gilt sowohl für Hunde als auch für Katzen und andere Haustiere. Insgesamt halten die Deutschen schätzungsweise 35 Millionen Haustiere, davon sind etwa 8 Millionen Hunde.  Nicht zuletzt im Corona-Jahr 2020 ist die Einnahme wieder einmal auf ein neues Rekordhoch gestiegen. Die Deutschen sind auf den Hund gekommen. 380 Millionen Euro Hundesteuern vermeldet das Statistische Bundesamt für das abgelaufene Jahr 2020, ein Plus von nochmal 2,7 Prozent. Und der Trend setzt sich fort: Im ersten Quartal des Jahres 2021 stiegen die Einnahmen noch einmal um über 8 Prozent. Das Ende der Fahnenstange bei der Zahl der Hunde scheint derweil noch nicht erreicht. Mag das Corona-Jahr die Zahl derjenigen, die sich einen Hund zugelegt haben, auch deutlich erhöht haben, im internationalen Vergleich gibt es in Deutschland eher wenige Hunde. Unter 10 Prozent der Haushalte haben ein Tier angemeldet. Zum Vergleich: In unserem Nachbarland Frankreich haben fast 40 Prozent aller Haushalte einen Hund und es gibt keine Hundesteuer mehr. Die Franzosen haben sie einfach weg gestreikt. Ich sage schon immer, dass uns Deutschen leider etwas Franzosenblut fehlt.

Zu beobachten ist aber, dass in Deutschland vor allem die Zahl derjenigen, die zwei Hunde haben, in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Und genau das könnte mit ein Grund für die erhöhte Hundesteuereinnahme sein. Denn viele Gemeinden haben gestaffelte Hundesteuer-Sätze. So zahlt man für den zweiten Hund mehr als für den Ersten, oft das Doppelte. Der Grund ist, dass die Hundesteuer eine Luxussteuer ist und dann kann man so etwas einfach tun. Dabei sagt Ihnen jeder Verhaltensbiologe, dass Hunde Rudeltiere sind, so dass zwei Hunde miteinander glücklicher und zufriedener sind, weil sie Hundeverhalten gegenüber einem Artgenossen zeigen und reflektieren können. Nicht umsonst verlangt der Gesetzgeber, dass mehrere Hunde gemeinsam im Rudel zu halten sind und nicht voneinander getrennt.

Wir stellen fest: Die Ziele von damals zur Hundesteuereinführung existieren nicht mehr oder wurden völlig verfehlt. Somit gibt es eigentlich auch keine Berechtigung mehr dafür. Weit gefehlt. Denn bei der Hundesteuer darf es keine Logik geben. Warum nicht?

Sie bleibt bestehen und nur noch deswegen, weil sie besonders in Zeiten leerer Gemeindekassen durchaus ein Instrument der einfachen Einnahmenbeschaffung darstellt, alle anderen vorgeschobenen Gründe sind nicht wahr und heuchlerisch. Die bereits erwähnten Pioniere der Hundesteuer, Großbritannien und Dänemark, haben die Steuer inzwischen abgeschafft und auch

•Schweden,•Frankreich,•Spanien,•Griechenland,•Kroatien,•Ungarn• und Belgien

kommen ganz ohne die zusätzlichen Hundesteuereinnahmen aus. Wirtschaften sie offensichtlich besser oder was sind die Gründe? Boxberg soll doch eine der wenigen schuldenfreien Gemeinden sein? Es gibt übrigens in Deutschland sogar einige wenige Gemeinden, die keine Hundesteuer erheben. Hierzu zählt beispielsweise Eschborn in Hessen. Theoretisch könnten die Städten und Gemeinden daher auch entscheiden, die Hundesteuer abzuschaffen – außer seltsamerweise in Baden-Württemberg und im Saarland. Dort sind die Gemeinden durch die Gesetzgebung des Landes dazu verpflichtet, eine Hundesteuer zu erheben. Was die Höhe der Steuer betrifft, so schwanken die Werte individuell sehr stark. Nicht nur für sogenannte „Listenhunde“ müssen Halter vielerorts tief in die Tasche greifen. Ich hatte einmal eine seriöse Züchterin von Bordeaux Doggen im Verein, die mich mit ihren „Kampfhunden“ bei Besuchen in Schulen und Kindergärten begleitete. Sie sollte von heute auf morgen über 5000.-Euro Hundesteuer berappen (oder ihre Tiere ins Tierheim abgeben).

Im Internet steht ein interessanter Satz, der mich persönlich sehr interessiert.: „Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (zum Beispiel zu Zuchtzwecken) sind grundsätzlich von der Steuer befreit. Sie fallen nicht unter die Hundesteuer.“ Was sagen Sie dazu? Ich züchte im nächsten Jahr seit 30 Jahren Deutsche Langhaar Schäferhunde und bezahle bei der Stadt Boxberg deswegen seit dieser Zeit eine sog. Zwingersteuer, was ein doppelter Hundesteuersatz bedeutet und meine Zuchthunde und die Welpen bis zur Abgabe beinhaltet.

Vom Veterinäramt wurde ich übrigens in diesem Jahr überprüft von 2 Veterinären, die erkennbar weniger Ahnung vom Züchten hatten wie ich, aber die durften beurteilen, ob ich alles ordnungsgemäß mache. Sie haben mich als „gewerbsmäßigen Züchter“ eingestuft. Das wird man, wenn man als Züchter 3 Hunde und mehr besitzt oder 3 Würfe im Jahr hat. Was für ein Schwachsinn. Jeder verantwortungsvolle Züchter, der seine Althunde nicht abgibt, wenn sie spätestens mit 8 Jahren aus der Zucht gehen, hat ja sofort 3 Hunde zu Hause. Man wird ja fast dazu genötigt seine Althunde abzugeben. Das kann doch nicht im Sinne des Tierwohls sein. Bei 3 Würfen im Jahr wäre ich mit einverstanden, aber da fehlt das „und“ anstatt des „oder“.

Ich musste zum ersten Mal in meinem Leben als pensionierter Kriminalhauptkommissar ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerberegister vorlegen. Das Ganze hat mich schnell mal über 400.-Euro Gebühren und sehr viel Schreibarbeit gekostet. Jeder Veterinär kostet 90 Euro die Stunde und man hat mir mehrfach mitgeteilt, dass sie ihren Aufgaben aufgrund von Personalmangel, Krankheit etc. nicht nachkommen könnten. Es zog sich über ein halbes Jahr hin und in dieser Zeit durfte ich keinen Wurf machen. Ich bin VDH Züchter, meine Zuchtstätte wurde vom Verband abgenommen und ich werde ständig von den Zuchtwarten des Verbandes überprüft, was mich auch immer wieder einiges Geld kostet. Bei jedem Wurf erhalte ich Besuch von den besonders geschulten Zuchtwarten. Warum dann noch eine zusätzliche Überprüfung durch das Veterinäramt und dann auch noch nach 29 Jahren ausgeübter Hundezucht? Da ist man nur sprachlos. Ich bin dabei, diesen unglaublichen unnötigen Vorgang an unseren Ministerpräsidenten zu senden, der sich ja den Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben und geäußert hat, dass er da ein dickes Brett bohren muss.

Dafür, dass ich im Schlachthof in Crailsheim Schlachtabfälle kaufen darf (ich barfe meine Hunde artgerecht) musste ich weitere 220 Euro an das Veterinäramt berappen und u.a. getrennte und gekennzeichnete Kühltruhen, 2 Waschbecken und eine leicht zu reinigende Schneidefläche vorweisen. Dachten die, ich würde daraus Döner machen? Früher holte man einfach einen Eimer voll Schlachtabfälle so ab.

In manchen Gemeinden gelten Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen für Blindenführhunde, Gebrauchshunde, Rettungshunde, Hütehunde, Hunde aus Tierheimen oder für private Hundezüchter (schon wieder ich). Damit dürfte vielleicht meine Zwingersteuer gemeint sein.

Ich habe sehr lange vergeblich versucht, dass in Bad Mergentheim ein sog. bestandener Hundeführerschein zu einer Hundesteuerermäßigung führt, um Anreize bei Hundehaltern zu schaffen, sich mit ihrem Tier intensiv zu beschäftigen. Da stieß man nur auf taube Ohren, es bestand überhaupt kein Interesse an einer sinnvollen Steuerung der Hundehaltung durch die Hundesteuer, es ging auch da nur um die Einnahmen und sonst um nichts. Lediglich bei den Rettungshunden ist es mir damals gelungen, auch in Boxberg übrigens. Ich weiß nicht, ob es noch gilt.

Weitere zutreffende Argumente gegen die Hundesteuer:

„Für Katzen und Pferde muss ich ja auch nicht zahlen“ – wobei das nicht ganz stimmt. Es gab immer wieder Kommunen, die versucht haben, solche Steuern einzuführen und in einigen wenigen Kommunen gibt es sogar eine Pferdesteuer, aber das sind nur Ausnahmen. Außerdem gab es die Pferdesteuer schon einmal. Sie wurde 1810 zusammen mit der Hundesteuer und der Dienersteuer eingeführt. Aber sie wurde seltsamerweise irgendwann wieder abgeschafft, auch die Klaviersteuer, Dienersteuer u.a. Steuern, obwohl Pferdemenschen in der Regel finanziell besser aufgestellt sind, Pferde Flurschäden anrichten und ihre großen „Pferdeäpfel-Kackhäufen“ nicht eingetütet werden müssen und komischerweise keine finanzielle Rolle bei Beseitigungsmaßnahmen spielen. Ihr Stadtkämmerer hat auch nichts darüber erwähnt. Wurden da schon einmal gegen diese Verschmutzer Ordnungsstrafen verhängt? Sicherlich nicht, vermutlich kommt auch dafür die Hundesteuer auf. Es wird ja gemunkelt, dass Pferdemenschen einfach eine größere Lobby in der Politik haben und ich kann mir das sehr gut vorstellen.

Diverse Versuche, eine Katzensteuer einzuführen, sind bisher immer wieder gescheitert. Rechtlich wären solche Abgaben durchaus denkbar, denn das Kommunalabgabengesetz schließt keine Tierart von der Besteuerung aus. Und gerade die Diskussion um eine Katzensteuer wird vor allem von Umweltverbänden immer wieder angestrengt. Der Grund: Sie plündern die Nester heimischer Singvögel, kacken bevorzugt in Spielkästen und richten auch sonst in der Natur immer wieder Schäden an, im Gegensatz zu Hunden. 

So war im vergangenen Jahr auch in Leipzig eine Steuer auf Katzen, aber auch Vogelspinnen erneut Thema im Stadtrat. Leipzigs Finanzdezernent erklärte auf entsprechende Anträge hin nach Prüfung jedoch, eine solche Steuer sei aus kommunaler Sicht einfach nicht umsetzbar. Schon, weil Katzen im Freien meist ohne ihren Besitzer angetroffen werden. „Wer führt seine Katze schon an der Leine spazieren“, so das Zitat aus dem Dezernat. Und weiter: „Den Aufwand für das Halten von Katzen zu besteuern würde regelmäßig daran scheitern, dass die Tiere artbedingt keiner Person unzweifelhaft zugeordnet werden können. Zur Besteuerung des Aufwandes für die Vogel-, Vogelspinnen- und sonstige Haustierhaltung dürfte ebenso schon die Kontrolle des Steuertatbestandes unmöglich sein, zumindest aber die Verhältnismäßigkeit zu den möglichen Steuereinnahmen sprengen.“ Sie sehen, wie einfach man es sich machen kann, wenn kein politischer Wille da ist.

Unsere Kritik liegt aber auch darin, dass die Hundesteuer einfach nicht zweckgebunden ist. Eben weil es sich um eine Luxussteuer handelt, muss sie nicht für etwas genutzt werden, was direkt mit den Hunden zu tun hat, etwa in Form von Hundeparks und Hundeauslaufflächen. Das würde dem Ganzen nämlich zumindest etwas die Schärfe nehmen. Die Steuer ist nämlich nicht zweckgebunden und fließt deshalb einfach so in den Gesamthaushalt und ist dort bereits fest eingeplant. Die anfallenden Verwaltungskosten werden nicht dagegen gerechnet und öffentlich gemacht, die Kosten für das Aufstellen, Bestücken und Leeren der Kottütenautomaten aber schon. Doch sind diese nur Augenwischerei und eigentlich eine Frechheit. Denn früher gab es keine und ich musste trotzdem Hundesteuer berappen und heute werfe ich meine Kotbeutel in meine eigene graue Abfalltonne, für die ich bereits Abfallgebühren bezahle. Also falle ich gar nicht unter die Berechnungen ihres Stadtkämmerers und müsste deshalb doch zumindest weiterhin nur meine alte Hundesteuer zahlen – oder sehe ich das falsch? Das ist doch die logische Schlussfolgerung.

Wir packen natürlichen Hundekot, der zu 95% aus Wasser besteht und nach 3 Tagen verschwunden ist (nicht im kalten Winter) in Plastik und sorgen für noch mehr Plastikmüll. Einige werfen die Plastikbeutel einfach in die Hecken oder lassen sie am Wegrand liegen. Wir wissen, wie lange Plastik braucht, um sich zu zersetzen. Was für ein Wahnsinn. Klar, dass Hundekot an/auf bestimmten Wegen und Plätzen nichts zu suchen hat. Aber da begeht doch der verursachende Hundehalter einen Verstoß und muss zur Rechenschaft gezogen werden und da dürfen doch nicht alle anderen dafür aufkommen, haften und eine höhere Hundesteuer bezahlen.

Und jetzt sind wir bei meinem zweiten Punkt angekommen. Ich würde mich bereit erklären, eine Hundespielgruppe für kleine Hunde und auch noch eine für große Hunderassen aufzubauen und zu betreuen. Dafür würde ich jedoch ein eingezäuntes Auslaufgelände benötigen, mit Licht, um die Spielgruppen vor allem auch über die dunkle Jahreszeit hinweg aufrecht erhalten zu können. Das Auslaufgelände müsste immer betretbar sein und mit einem Abfallbehälter ausgestattet sein. Als Zaunhöhe würden 1,50m Höhe sicherlich reichen.

Warum das Ganze: Zu viele Hunde haben keinen Freilauf und keine Möglichkeit Sozialkontakte zu erleben. Sie sind physisch und psychisch nicht ausgelastet. In der dunklen Jahreszeit geht der normale berufstätige Hundehalter morgens im Dunklen mit seinem Hund spazieren und nach Feierabend ist es schon wieder dunkel. Da kann er den Hund ja nie von der Leine lassen. Und niemand von den Hundebesitzern wird darauf hingewiesen, dass sie ihren Hunden mindestens zweimal am Tag Freilauf (leinenlos) zu gewähren haben. Das ist in den Vorschriften bez. des Haltens von Hunden vorgeschrieben. Ich habe es noch nie im Amtsblatt gelesen. Von Jägern werden wir Hundebesitzer immer nur auf das Anleinen angesprochen und es wird mit Erschießen gedroht, da der Hund ja einem Wild hinterher jagen könnte. Verängstigte Hundebesitzer werden dadurch unter Druck gesetzt und lassen ihre Hunde nicht mehr von der Leine. Und es gibt nichts Schlimmeres für Hunde, als in diesem furchtbaren langsamen Menschentempo zu laufen und meistens dann noch immer die gleiche Strecke. Dadurch sind viele Hunde nicht ausgelastet. Außerdem fehlt es ihnen an den so wichtigen Sozialkontakten zu Artgenossen. Wie wir bereits erwähnten, ein zweiter Hund, der da Abhilfe schaffen könnte, kostet doppelt so viel Hundesteuer, um dies zu verhindern. Das erschließt sich mir auch nach weiterem intensiven Nachdenken nicht. Es wird offensichtlich gegen das Tierwohl entschieden. Wo bleibt da das Veterinäramt? Ach so, die müssen ja Züchter überprüfen, die schon 29 Jahre lang züchten. Und da kann man wenigstens schöne Gebühren abrechnen.

  1. Ein Blick in die Zukunft – Soll man die Hundesteuer abschaffen?

Ob sich Deutschland an Spanien, Frankreich, England und Co. ein Beispiel nehmen und die Hundesteuer künftig abschaffen wird, ist unklar. Immerhin spült die Steuer inzwischen schon jährlich über 400 Millionen Euro in die Kassen von Städten, Gemeinden und Landkreisen.

Aber sogar auf politischer Ebene werden kritische Stimmen immer lauter. So forderte etwa die FDP in Bremen, die Hundesteuer abzuschaffen. Dort zahlten Hundehalter 150 Euro im Jahr. Im Vergleich zu anderen Großstädten ein relativ hoher Betrag – in Düsseldorf werden 96 Euro, in Berlin 120 Euro fällig. Wie extrem die Höhe der Hundesteuer schwankt, zeigt auch in Blick ins Bremer Umland: In Verden etwa müssen Hundehalter nur 24 Euro im Jahr zahlen, berichtet der „Weser-Kurier“.

Ein weiteres Argument der Kritiker: Die relativ geringen Einnahmen stünden oft einem hohen bürokratischem Aufwand gegenüber. In Deutschland gibt es deshalb auch schon vereinzelte Kommunen, die die Hundesteuer abgeschafft haben – darunter etwa Bilsen und Raa-Besenbek bei Hamburg oder Windorf in Niederbayern.

Auch im bereits erwähnten Eschborn (Hessen) zahlen Hundehalter seit rund 20 Jahren keine Steuern für ihr Tier. Das könnte sich aber bald ändern: Die Hundesteuer soll wieder eingeführt werden. Der Grund: Offenbar melden einige Hundehalter aus anderen Orten in Hessen ihre Hunde unter Scheinadressen in Eschborn, um die Hundesteuer zu umgehen. Das berichtet die „Frankfurter Rundschau“.

Besonders in Kommunen, in denen nur wenige Hunde leben, rechtfertigen die Steuereinnahmen nicht den damit verbundenen Verwaltungsaufwand. So sieht es aber nicht überall aus: Im Kreis Euskirchen (NRW) spült die Hundesteuer jährlich rund 1,5 Millionen Euro in die Kassen, wie „Radio Euskirchen“ berichtet. Im hessischen Hanau überstiegen die Einnahmen aus der Hundesteuer im zweiten Quartal 2020 sogar die aus der Gewerbesteuer: Erstere betrugen 80.000, letztere 60.000.

Auch die Jungen Liberalen in NRW setzen sich für die Abschaffung der Hundesteuer ein. In einer der Folgen des DeineTierwelt-Podcast „Pet-Talks: Klartext“ erzählt Vorsitzender Alexander Steffen, warum er und seine Partei die Hundesteuer für nicht mehr zeitgemäß halten – und wie man konkret die Abschaffung in seiner Gemeinde voranbringen kann. Er empfiehlt die Bürgermeister, Gemeinderäte, Landräte, politischen Parteien anzugehen und sie aufzuklären. Denn die Wenigsten sind sachkundig.

Ein Auszug davon: Die Corona-Krise hat jeden von uns getroffen. Für manche veränderte sich das tägliche Berufsleben enorm, nahezu jeder war in den Treffen mit Familien und Freunden eingeschränkt. Eine Zeit der sozialen Isolation hat aber auch gezeigt, dass Haustiere, speziell Hunde nicht nur die „besten Freunde des Menschen“, sondern vielmehr soziale Bindeglieder sind, die ganz vielen Menschen die einsame Zeit versüßen konnten und Alltag schaffen konnten.

Das hört sich erstmals sehr formal an. Hundesteuer wurde als Luxussteuer eingeführt. Auch deswegen lohnt sich zum allgemeinen Verständnis ein Blick zurück in die Zeit, in der die Idee der Hundesteuer ihren Ursprung nimmt. Friedrich Wilhelm III. führte am 28. Oktober 1810 eine sogenannte „Consumptions- und Luxus-Steuer“ ein, welche nicht nur Steuern für Hunde, sondern auch für Diener und Pferde vorsah. Der Hund wurde also damals und ursprünglich als Luxusgut verstanden.

Aus heutiger Sicht ist es unvorstellbar und auch sachlich falsch, einen Hund als Luxus zu betrachten. Hunde sind für Familien und insbesondere für viele alleinstehende Personen wichtige Lebensbegleiter und wahre Freunde. Eine solche soziale Bindung darf nicht als Luxus, sondern muss als Grundbedürfnis angesehen werden.

Aber die Abschaffung der Hundesteuer ist nicht nur richtig, weil der Ursprung der Steuer längst überholt ist, sondern auch weil die Hundesteuer ein wunderbares Beispiel für eine lästige Bagatellsteuer ist, deren Kosten-Nutzen-Relation auch aus rein objektiver Betrachtung zweifelhaft ist. Die Erhebung der Hundesteuer ist bürokratisch und kostet schlichtweg dadurch viel Geld.

In manchen Kommunen decken die Einnahmen nur knapp die Ausgaben. Und an dieser Stelle muss auch ein weiteres Argument entkräftet werden, welches Befürworter einer Hundesteuer gerne anführen: So soll durch die Einnahmen ja angeblich die Kosten für die Reinigung gedeckt werden, die durch Hundekot, der nicht entfernt wird, entstehen. Aber durch Steuereinnahmen können nicht bestimmte Ausgabenposten konkret finanziert werden.

Die Hundesteuer finanziert somit also auch nicht die Straßensäuberung. Um hier jedoch auch nicht falsch verstanden zu werden: Hundehalter, die in der Öffentlichkeit die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht entsorgen, halte ich für verantwortungslos und schaden letztendlich dem Ruf aller Hundehalter.

Als Junger Liberaler basiert meine Lösung deswegen hier auf zwei wesentlichen Werten: Eigenverantwortung und Individualismus. Hören wir endlich auf, alle Hundehalter als potentielle Drecksschleudern abzustempeln und für ihre Hunde ordentlich zahlen zu lassen.Gehen wir lieber den verantwortungslosen Hundehaltern nach und bestrafen wir auch gerne mit deutlich höheren Bußgeldern diejenigen, die sich nicht an einfache Regeln halten können. Eine pauschale Hundesteuer dagegen ist nur ungerecht, teuer, bürokratisch und trifft die Falschen besonders stark. Der Hund ist kein Luxusgut und gehört (wie so vieles andere auch in Deutschland) nicht besteuert.

Ein Anwalt aus Niedersachsen klagte sogar vor einem europäischen Gericht , er empfindet die Steuer als reine Willkür. Er zog vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg: Elmar Vitt aus Salzhausen in Niedersachsen. Der Anwalt für Wirtschaftsrecht und Unternehmensberatung hält die Abgabe für „unethisch“ und „ungerecht“. England, Frankreich, Spanien, Schweden und Dänemark haben die Hundesteuer schon abgeschafft und man sollte ja eine europaweite gleiche Regelung einführen. Ein Interview von ihm zu diesem Thema:

Welt Online: Wer ein Mofa fährt oder ein Auto, zahlt Steuern dafür. Beim Pudel ist das nicht anders, er kostet etwa 75 Euro Steuer im Jahr. Warum soll beim Hund verfassungswidrig sein, was überall sonst selbstverständlich ist?

Elmar Vitt: Dafür gibt es nicht nur einen guten Grund. Erstens ist die Hundesteuer unethisch, weil sie Menschen für ihre Tierliebe bestraft. Das sollte ein Staat nicht tun – was die Engländer früher als wir begriffen haben. Aus diesem Grund haben die Briten die Hundesteuer wieder abgeschafft. Zweitens ist diese Steuer ungerecht. Die Gemeinde fordert nur für Hunde Geld, alle anderen Tiere sind ihm egal. Was ist mit den Katzen, Pferden, Hausschweinen, Hamstern oder zahmen Rehen? Sie sind alle steuerfrei. Warum der Staat nur Hundehalter zur Kasse bittet? Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund dafür.

Welt Online: Was ist mit der Straßenreinigung und den Hundehaufen? Ohne die Steuer hätten wir noch mehr davon auf der Straße.

Vitt: Stimmt nicht. Die Gemeinden investieren das Geld, das sie von den Hundehaltern haben, nicht in die Straßenreinigung. Das müssen die Hundehalter schon selber erledigen. Bei der Kfz-Steuer ist das anders, da fließt zumindest ein Teil in den Straßenbau. Das Geld vom Hund ist für alles Mögliche da, ein paar Hundert Euro werden sicher auch im neuen Dienstwagen vom Bürgermeister stecken. Wenn man schon Hundekot besteuert, müsste es dann nicht auch eine Abgabe auf Pferdemist geben? Ich wohne in Luhmühlen, und wenn hier, wie so oft, ein Pferde-Wochenende stattgefunden hat, liegt so viel Mist auf den Straßen, wie ihn Hunde in drei Jahren nicht setzen könnten.

Aber Pferde sind in Deutschland steuerfrei. Meine Gemeinde brüstet sich damit, eine Pferdegemeinde zu sein. Sie hat deshalb auch Reitwege angelegt – und das Geld dazu hat sie von Hundehaltern. Wo ist da die Logik? Es spricht auch nicht für Intelligenz, wenn die Behörden argumentieren: Die Hundesteuer ist deshalb so gut, weil sie einfach einzutreiben sei – Hundehalter ließen sich schließlich am leichtesten identifizieren. Mit diesem Argument könnte man auch beschließen, nur weiße Autos zu besteuern. Dunkle Autos sind befreit, die fallen ja nicht so auf. Unfair ist obendrein, wer in der Praxis für seinen Hund zahlen muss und wer nicht.

Etwa zwanzig bis dreißig Prozent der Halter haben ihren Hund nicht angemeldet, vermutlich sind es sogar mehr. Denn keiner läuft groß Gefahr, entdeckt zu werden. Welche Gemeinde kontrolliert schon am Halsband die Hundesteuermarke? Auch das ist gegen das Gesetz. Steuerrechtlich sind Abgaben illegal, bei denen es mehr oder weniger dem Zufall überlassen bleibt, ob tatsächlich jemand zahlt.

Welt Online: Wenn Sie die Hundesteuer als bestrafte Tierliebe verstehen, dann stimmen Sie sicher auch Joggern und Briefträgern zu, wenn die das eher als staatliche Angstprämie sehen.

Vitt: Die beiden vergessen aber, dass Hundehalter sowieso finanziell schon stark belastet sind. Das geht mit den Lehrgängen los. In Niedersachsen und vielen anderen Bundesländern muss man inzwischen einen Hundeführerschein machen vor der Anschaffung. Und da spielt es keine Rolle, ob Dackel oder Schäferhund. Obendrein sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für meinen kleinen, 2,5 Kilo schweren Yorkshireterrier Monti ist die auf zehn Millionen Euro dotiert. Falls Monti jemandem ein Loch in die Hose beißt, dann ist er auf eine Million Hosen versichert. Lehrgang, Haftpflicht – all das brauchen Sie bei keinem anderen Tier. Noch nicht einmal bei einem Löwen. Sie können Giftschlangen halten oder Wildschweine, ohne Versicherung. Standen Sie schon einmal einer aufgebrachten ausgewachsenen Sau gegenüber? Die lehrt einen Rottweiler das Fürchten.

Welt Online: Wonach bemessen die Gemeinden, was ein Hund kosten muss?

Vitt: In meiner Gemeinde zahlt man für den ersten Hund vierzig Euro, für den zweiten 66 Euro, für den dritten etwa 100 Euro. Zwei Straßen weiter kostet der erste Hund aber nur 24 Euro, weil im Nachbarsprengel der Ortsbürgermeister Tierarzt ist. Die Hundesteuer ist niedriger als bei uns mit unserem Grünen-Bürgermeister, weil der sich vor allem um Windräder sorgt. Die Hundesteuer verstößt auch gegen den Schutz der Ehe.

Ich besitze einen Hund, meine Frau auch. So lange wir nicht verheiratet waren, zahlte jeder vierzig Euro. Mit der Hochzeit wurde es 26 Euro teurer, weil der eine als Zweithund versteuert werden musste. Die Hundesteuer berücksichtigt auch nicht die Größe des Hundes. Halte ich mir eine Dogge, die 50 Kilo wiegt, kostet das vierzig Euro. Wohnte bei mir zu Hause allerdings dasselbe Gewicht in Yorkshireterriern, käme ich im Jahr auf 2000 Euro. Auch sonst geht es kunterbunt zu: Köln will 156 Euro im Jahr haben, Bayreuth begnügt sich mit 50 Euro. Mancherorts sind wir bei 2000 Euro im Jahr, während andere Gemeinden ganz verzichten.

Diensthunde der Polizei sind natürlich steuerbefreit, Wachhunde von Sicherheitsfirmen auch. Aber wenn das örtliche Tierheim überfüllt ist und eine Frau aus Mitleid einige Hunde bei sich aufnimmt und durchfüttert, bis das Tierheim wieder mehr Platz hat, ist das den Behörden egal. Mich rief eine Dame an, die so nett war, vier Hunde bei sich aufzunehmen. Diese Frau zahlt 1000 Euro Steuern, nur weil sie ein paar armen Kreaturen das Leben erleichtern wollte.

Welt Online: Warum haben so viele Länder die Hundesteuer inzwischen abgeschafft?

Vitt: Vor vierzig Jahren musste ganz Europa zahlen. Inzwischen sind wir ziemlich allein damit. Ausnahmen sind noch Österreich und Holland. England, Frankreich, Spanien, Italien – überall sonst ist die Steuer abgeschafft. In England per Gerichtsurteil, in Frankreich war sie politisch nicht mehr durchsetzbar. Die haben einfach nicht mehr gezahlt. Hinzu kommt, dass die deutsche Hundesteuer im Schnitt sehr, sehr hoch gegriffen ist. So ist in einer ländlichen Gemeinde wie Salzhausen genauso viel Hundesteuer fällig wie in der Großstadt Wien.

Welt Online: Sie waren mit Ihrer Musterklage gegen den Hundesteuerbescheid schon vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richter wollen jedoch den Fall erst gar nicht verhandeln. Warum nicht?

Vitt: Vermutlich war ihnen die Angelegenheit nicht politisch genug. Hundesteuer ist nicht so anspruchsvoll wie die Frage, wie hoch Professorengehälter sein sollten. Aber die Ablehnung hatte ihr Gutes – mit ihr war der Weg nach Straßburg frei. Ich bin sicher, der Europäische Gerichtshof wird sich Gedanken in der Sache machen.

Sie hätten zum Vergleich einmal die Verhandlung vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht erleben müssen: Gesetze? Juristische Argumente? Die Richter fragten stattdessen: Was wollen Sie denn? Die Gemeinden brauchen Geld – und die Hundesteuer gab es schon immer.

Welt Online: Beides lässt sich kaum bestreiten.

Vitt: Ja, da haben Sie recht, die Hundesteuer gibt es seit dem Mittelalter. Aber damals war sie dazu da, die Jagdhunde der Adligen zu finanzieren. Die Bauern brachten ihnen Fleisch und Essensreste, weil sie kein Geld hatten. Die Hundesteuer hat sich genauso verselbstständigt wie die Sektsteuer, ursprünglich zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte erfunden. Obwohl die Flotte seit 100 Jahren auf dem Meeresboden liegt, zahlen wir noch heute.

Lange Zeit hat sich niemand über die Hundesteuer aufgeregt, weil sie sehr, sehr niedrig war. Die Gemeinden haben aber in den letzten Jahren begriffen, dass sie sich neue Geldquellen erschließen müssen. Jetzt ist die Belastung spürbar. Wer seinen Hund liebt, der soll für ihn opfern.

Welt Online: Wie schätzen Sie Ihre Chancen in Straßburg ein?

Vitt: Schwer zu sagen. Auch deshalb, weil das Thema so exotisch ist. Aber wir haben die ganze juristisch-wissenschaftliche Dokumentation zur Hundesteuer auf unserer Seite. Und Deutschland hat als einziges Land in Europa noch nicht eingesehen, dass Tierliebe kein Gegenstand von Besteuerung sein kann. Wir haben reelle Chancen zu gewinnen.

Rechtsanwalt Elmar Vitt aus Salzhausen in Niedersachen hat über 81 000 Unterschriften gegen die Hundesteuer gesammelt – und eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. Als Besitzer des Yorkshire Terriers „Sir Monti“ fühlt sich Vitt durch die hohe Hundesteuer in seiner Stadt diskriminiert.

Der Anwalt betrachtet die Steuer als Eingriff in seine Privatsphäre. „Viele Menschen können sich die Steuer nicht leisten und müssen ihren Hund abgeben oder umziehen“, sagt Vitt. Da er alle paar Wochen in Süddeutschland Fälle bearbeitet, hat er auch dort recherchiert und festgestellt, dass Bayern zu den Spitzenreitern in Sachen Hundesteuer gehört. Im Großraum München ist Herrsching am Ammersee nach seinen Recherchen die teuerste Kommune. Für Hundebesitzer ist das eigene Tier ein treuer Weggefährte, dem es an nichts fehlen soll. Doch in Deutschland einen Hund zu halten, ist heute purer Luxus.

Ob Vitts Klage zugelassen wird, entscheidet sich in etwa einem Jahr. Setzt sich der Kläger in der anschließenden Verhandlung durch, müsste danach noch ein deutsches Gericht ein endgültiges Urteil fällen. Alles in allem dauert es also selbst im Erfolgsfall mindestens drei Jahre , bis der Vorstoß des Hundebesitzers zu einer Änderung im deutschen Steuerrecht führen kann.

Über das laufende Verfahren informiert Rechtsanwalt Elmar Vitt auf seiner Internetseite Sein Yorkshire Terrier sammelt auf einer eigens eingerichteten Internet-Präsenz www.sirmonti.de Unterstützer.

Unglaublich, wie es ausging: Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist eine Klage gegen die deutsche Hundesteuer vorerst gestoppt. Entscheidende Dokumente seien in dem Gericht auf mysteriöse Weise verschwunden, sagte am Dienstag der Anwalt und Initiator der Beschwerde, Elmar Vitt aus Niedersachsen. Der EGMR habe in einem Brief ein „nicht mehr nachvollziehbares Büroversehen“ als Grund angegeben.

Der Anwalt hatte im Juli 2012 die Klage in Straßburg eingereicht. Seiner Ansicht nach ist die Hundersteuer willkürlich und ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Katzen, Pferde und Hamster seien steuerfrei. Auch hätten andere Länder in Europa wie Großbritannien, Frankreich oder Spanien die Hundesteuer längst abgeschafft.

Eine EGMR-Sprecherin sagte, die Unterlagen könnten nochmals eingereicht werden, falls der Gerichtshof für das Versehen verantwortlich sei. Vitt sagte hingegen, der EGMR habe es abgelehnt, die 2012 abgelaufene Frist zu verlängern, um die Dokumente erneut einzureichen. Dem Hinweis einer Gerichtssprecherin, die verlorenen Dokumente könnten nachgereicht werden, widersprach Vitt: Dafür sei laut der Verfahrensordnung des Straßburger Gerichts ein Beschluss eines Richters erforderlich. Einen solchen habe es nicht gegeben. Damit sei das Verfahren unheilbar beendet. „So etwas habe ich noch nicht erlebt“, sagte Vitt, der in Salzhausen im Kreis Harburg eine Anwaltskanzlei betreibt.


Auch VDH-(Verband der Hunderassen) Sprecher Udo Kopernik wettert gegen die Hundesteuer: „Es ist eine große Ungerechtigkeit, dass Hunde einer Steuer unterliegen und andere Haustiere nicht.“ Der VDH, der Deutsche Tierschutzbund, die Zeitschrift „Dogs“ und der Verein Tasso unterstützen deshalb Vitts Klage mit der Initiative „Stoppt die Hundesteuer“.

Die Hundesteuer ist ein Anachronismus aus vergangenen Jahrhunderten und hat sich nur deshalb gehalten, weil sich die Städte in Finanznöten befinden“, erklärt Verbandssprecher Kopernik. Die Kosten stünden in keiner Relation mehr zum Aufwand und dem Nutzen, den Hunde verursachten. Das zeige schon die Tatsache, „dass Hundehaltung mittlerweile mehr kostet als der Winterdienst oder die Straßenreinigungen“.
Manche Kritiker stellen sogar die Frage, ob Hundehaltung überhaupt mit Abgaben belastet werden sollte.
Sie führen Studien an, wonach Haustiere – und speziell Hunde, die als Co-Therapeuten eingesetzt werden – gesundheitsfördernd auf den Menschen wirken. Dadurch würden dem Gesundheitssystem Milliardenausgaben erspart.
Und noch ein Argument spricht gegen die Hundesteuer: Sie ist ein sehr deutsches Phänomen. Viele Länder kennen diese Steuer gar nicht. Kopernik erinnert sich an japanische Journalisten, die sich die Steuer bei einem Besuch in Deutschland von ihm erklären ließen. „Die waren überrascht, was für ein perfektionistisches System wir da entwickelt haben“
, erinnert sich der Verbandssprecher.

Hinweis von mir: Warum kommt der mächtigste Hundeverband nicht selbst in die Gänge und klagt? Er hätte die richtigen Anwälte und das nötige Kleingeld dafür. Warum benutzt der VDH nicht die Macht von 8 Millionen Hundebesitzern und ihren Familienangehörigen, um Druck auf die politischen Parteien auszuüben. Jede Partei müsste sich doch um so eine große Wählerschar schlagen – oder? Ich behalte meine Antwort für mich, Sie werden selbst darauf kommen, wenn Sie schauen, wie es dem RA Vitt erging. Ich werde den VDH fragen und Ihnen die Antwort zukommen lassen.

Gleiches ist übrigens in unserem Nachbarland Österreich im Gange. Die Initiative „Stoppt die Hundesteuer“ wurde ins Leben gerufen, weil bei den TIERFREUNDEN ÖSTERREICH alle selbst mit Hunden aufgewachsen sind. Seit jeher müssen wir diese willkürliche „Strafsteuer“ für unsere Hunde bezahlen. Besonders geärgert hat uns, dass sich niemand für uns Hundehalter einsetzt und etwas gegen die Hundesteuer unternimmt. Das hat schließlich zur Gründung der TIERFREUNDE ÖSTERREICH, einem gemeinnützigen Verein für Hunde-, Katzen- und Kleintierhalter, geführt.

Kurz danach gab es massive Erhöhungen der Hundesteuer in ganz Österreich. Dies brachte das Fass zum Überlaufen. Wir starteten die Initiative „STOPPT DIE HUNDESTEUER“ mit der Österreichs Hundehalter erstmals geschlossen gegen diese Ungerechtigkeit kämpfen konnten. Innerhalb von nur drei Tagen haben über 10.000 Unterstützer die Petition unterzeichnet und Server sind aufgrund des großen Andrangs zusammengebrochen. Kurz danach waren es bereits über 20.000 Unterstützer!

Mit diesem starken Rückhalt von Österreichs Hundehaltern haben wir uns mit einem Offenen Brief an sämtliche Landtagsklubs in ganz Österreich gewandt. Darin haben wir den Politkern aufgezeigt, wie willkürlich und ungerecht die Hundesteuer ist. Womit niemand gerechnet hätte, war, dass wir aus allen Bundesländern daraufhin Unterstützungszusagen in unserem Kampf gegen die Hundesteuer erhalten haben. Anscheinend sind unsere Argumente aufgrund des gezielten Vorgehens der Tierfreunde Österreich und der massiven Aufmerksamkeit in Zeitungen und Fernsehen (2x im ORF) bei den Politkern angekommen.

Den größten Schritt, den je eine Organisation für Österreichs Hundehalter unternommen hat, haben wir kurz darauf gesetzt. Gemeinsam mit Hundehaltern aus Deutschland haben die TIERFREUNDE ÖSTERREICH vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Klage gegen die Hundesteuer eingereicht. Die Chancen, dass die Hundesteuer durch den EGMR abgeschafft wird standen gut. Jedoch sind entscheidende Dokumente beim EGMR spurlos „verschwunden“, so dass der Prozess vorzeitig beendet werden musste. Dieser Vorfall hat uns gezeigt, wie mächtig unsere Gegner sind und warum sich keine andere Organisation traut, die TIERFREUNDE ÖSTERREICH in diesem Kampf zu unterstützen. Immerhin geht es um jährliche Steuereinnahmen in Millionenhöhe!

Einen wichtigen Meilenstein in unserem Kampf gegen die Hundesteuer haben wir dann bei den Nationalratswahlen 2013 errungen. Mit der Masse eurer Unterschriften haben wir uns an die Spitzenkandidaten der Parteien gewandt. Und auch hier konnten wir einen weiteren Erfolg erringen. Alle Spitzenkandidaten haben sich für eine Neuregelung der Hundesteuer ausgesprochen. Uns hat das gezeigt, dass wir die Hundesteuer wirklich abschaffen können, wenn wir so weiter machen.

Das Jahr 2014 hätte der große Erfolg  in unserem Kampf werden sollen. Das Jahr in dem wir die Hundesteuer endlich auch in Österreich abschaffen. Denn das Hundesteuergesetz musste neu verhandelt werden. Die perfekte Gelegenheit, um die Zusagen unser Politiker einzufordern und die Hundesteuer abzuschaffen. Wie schon beim EGMR wurde das Hundesteuergesetz mit unfairen Mitteln still und heimlich um zwei Jahre verlängert. Unsere Gegner spielen auf Zeit und hoffen, dass uns die Energie und die Mittel ausgehen.

Wir haben in unserem Kampf gegen die Hundesteuer schon jetzt mehr erreicht, als irgendjemand zuvor. Und wir werden weiter kämpfen, für uns, unsere Hunde und alle Hundehalter in Österreich. Damit uns die Mittel für unseren Kampf nicht ausgehen sind wir als gemeinnütziger Verein auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wir kämpfen weiter!

Sie sehen, es ist einiges am Laufen und über den Ausgang kann man nur spekulieren. Aber man sollte von Seiten der Stadt Boxberg für die Zukunft nicht so sehr auf die Hundesteuereinnahmen setzen, ansonsten könnte es ein bitteres Erwachen geben. Denn sollte es ein Antrag endlich einmal bis zum Europäischen Gerichtshof schaffen kann das Gericht eigentlich nur die Abschaffung der Hundesteuer anordnen. Ich meine, dass es bei der früheren Feuerwehrabgabe ähnlich lief.

Ich erhebe auf jeden Fall Widerspruch gegen die Erhöhung der Hundesteuer aus allen rechtlich in Frage kommenden Möglichkeiten. Eine Erhöhung und auch noch in dieser Höhe, ist nicht rechtens und nur, weil die Mehrheit der Bürger Boxbergs keinen Hund hat und sich nicht für dieses Thema interessiert, kann man nicht einfach so mit den Hundebesitzern umspringen.

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, setzen Sie ein Zeichen für die Hunde. Verzichten Sie auf die Erhöhung und setzen Sie die Hundesteuer endlich einmal sinnvoll für die Hunde ein, dann treffen Sie nicht nur die Herzen der Hunde sondern auch die der Hundesteuer zahlenden Hundebesitzer. Helfen Sie mit, ein tolles Auslaufgelände für Hunde einzurichten und aufzubauen. Vielleicht könnte man dann sogar andere Hundesteuereintreibergemeinden für so etwas Sinnvolles gewinnen.

Ich wünsche Ihnen ein Gutes Neues Jahr 2024 und dass Sie die richtigen Entscheidungen treffen.

Freundliche Grüße aus Unterschüpf

Unterschüpf, den 28.12.2023 Hilmar Nied

Ps. Sie dürfen das Schreiben auch gerne im Amtsblatt veröffentlichen, damit alle Hundebesitzer einmal erfahren, warum sie überhaupt Hundesteuer zahlen müssen. Die Wenigsten wissen, dass sie eine reine Luxussteuer zahlen, die 1809/1810 erfunden und im Gegensatz zur Pferdesteuer u.a. Steuern bis heute nicht wieder abgeschafft wurde. Diskutiert man mit Hundebesitzern und Nichthundebesitzern über Hundesteuer, meinen die meisten, dass sie verlangt wird, weil damit der Hundekot beseitigt wird, was ja nachweislich nicht stimmt. Erklärt man ihnen das Thema genauer, kommen alle zu dem Ergebnis, dass die Hundesteuer abgeschafft werden müsste. Ich werde mich mit diesem Thema auch an die politischen Parteien wenden und versuchen, die Presse für dieses Thema zu interessieren.

2 Gedanken zu „Hundesteuer endlich abschaffen!

  1. Bin auch für Abschaffung von Hunde steuern
    Wohnen im emsland.
    Wir zahlen 450 für unseren im Jahr.
    Nichtmal 10 km weiter werden für unsere Rasse nur 36 verlangt!
    Wir wollten erst noch ein 2ten holen, aber das belassen wir.
    & nirgendwo hier in der Nähe hängen kotbeutel, die müssen wir auch selbst kaufen!

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